Oktober 2014: Grüne unterstützen Klage der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht

Spontaner Beifall aus dem Zuschauerkreis war die ungewöhnliche Reaktion auf den Beschluss des Stephanskirchner Gemeinderates, gegen die vom Landratsamt genehmigte überzogene Erweiterung des Mineralwasserabfüllbetriebs Abfalter zu klagen. Dem Beschluss war eine kontroverse Diskussion vorausgegangen, in der die Grünen Gemeinderatsmitglieder, Janna Miller und Christian Wahnschaffe, die Position vertraten, dem für die Gemeinde wichtigen Steuerzahler Abfalter nicht alle Tricks durchgehen zu lassen. Zwar sind auch wir Grünen der Meinung, dass  Gewerbebetriebe Erweiterungsmöglichkeiten haben sollten, diese dürfen jedoch nicht zu Lasten der Umwelt und der Verkehrsinfrastruktur gehen. Bereits jetzt nutzt die Firma Abfalter unsere Gemeindestraßen stärker, als deren Belastbarkeit und das Ruhebedürfnis der betroffenen Anlieger zulassen. Beschränkungen der Gemeinde ignoriert Hr. Abfalter und beruft sich dabei auf Gewohnheitsrecht. Man stelle sich vor, ein von der Polizei angehaltener Ampelsünder entschuldigt sich damit, schon immer bei Rot über die Ampel gefahren zu sein…

Im Verlauf der Gemeinderatssitzung äußerten Gemeinderäte von CSU und Bayernpartei die Befürchtung, die Firma Abfalter könne als Folge der Klage ihren Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegen und damit das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde empfindlich reduzieren. Diese Befürchtungen sind sicher nicht ganz aus der Luft gegriffen. Auf eine Anfrage des OVB (9.10.2014) droht Abfalter ganz offen damit, den Hauptsitz seines Betriebes aus Stephanskirchen abzuziehen. Damit verhält sich A. ähnlich wie große internationale Konzerne, die ganze Länder gegeneinander ausspielen und erpressen, indem sie androhen, ihre Firmensitze in Steueroasen zu verlegen.

Trotz der finanziellen Interessen der Gemeinde möchten wir Grünen uns auf derartige Erpressungen nicht einlassen und begrüßen deshalb den Beschluss des Gemeinderates.

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